Besoldung

Die Bezüge der ständigen und unständigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der unständigen Pfarrerinnen und Pfarrer im Vorbereitungsdienst richten sich nach den Bestimmungen des Württembergischen Pfarrbesoldungsgesetzes.

Die jeweils aktuellen Pfarrbesoldungstabellen sind im Dienstleistungsportal abrufbar.

Kontakt: Besoldung, Erfahrungszeit, Gehaltsvorschüsse, Trennungsgeld,

Krankenversicherungszuschuss, Religionsunterrichtsverzicht, Wohnungsausgleichszulage, Jubiläumsgaben

Caroline Hailfinger

Monika Schwarz

Sibylle Wolff

Erreichbarkeit: Mo, Di + Do 9:00 - 12:00 | 13:30 - 15:00 Uhr